Begleitpersonen im Pool - Abklärungen von FIN Veneto

Viele fragen uns, ob die Anfrage vieler Schwimmbäder berechtigt ist, den Greenpass zu beantragen, und sei es nur, um ihre Kinder in die Umkleidekabine zu begleiten.
Das Gesetzesdekret 105 führte die Verpflichtung ein, einen Greenpass für „Schwimmbäder, Schwimmzentren, Turnhallen, Mannschaftssportarten, Wellnesszentren, auch in Unterkunftseinrichtungen, gemäß Artikel 6, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten zu haben“. Aus unserer Sicht muss schon klar genug gewesen sein, dass "Indoor-Aktivitäten" den Zugang zum Pool und nicht die Begleitung einer Minderjährigen in die Umkleidekabinen bedeutet, aber offensichtlich wird in diesem Klima des Chaos nicht alles offensichtlich, was "normal" sein sollte. .
Für diejenigen, die es brauchen, teilen wir Ihnen mit, dass der Italienische Schwimmverband der Region Venetien auf seiner Website eine Klarstellung zu diesem Thema veröffentlicht hat:
„Wer nur zur Information und/oder Registrierung auf das Sekretariat zugreift, muss den Grünen Pass nicht vorzeigen. Betreuungspersonen von Minderjährigen und Menschen mit Behinderung, die in der Umkleidekabine Unterstützung benötigen (Aufenthalt beschränkt auf Betreuung und sofortiges Verlassen der Einrichtung) unterliegen nicht der Vorlage des Grünen Passes.
Die Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link: http://www.finveneto.org/showprimopiano.php?pk_focus=1527
Wenn Sie mit Greenpass-Anfragen konfrontiert werden, Minderjährige in den Umkleidekabinen zu begleiten, bitten wir Sie, Ihre Rechte zu respektieren, indem Sie das Sekretariat auf diese offizielle FIN-Pressemitteilung aufmerksam machen.
Mitarbeiter C.Li.Va. Toskana