Wann sollte die Gültigkeit der grünen Zertifizierung des Schulpersonals überprüft werden?

Wann sollte die Gültigkeit der grünen Zertifizierung des Schulpersonals überprüft werden?

Nachdem das Bildungsministerium mehr als einen Monat nach dem Gesetzesdekret 111/2021 den Schulleitern Sidi zur Verfügung gestellt hatte, in dem Wissen, dass es in der Zwischenzeit zu unendlichen Missbräuchen kommen würde, geruhte es sich, einen sehr wichtigen Punkt der Green Pass-Überprüfung für das Schulpersonal zu klären: Die Vorgänge zur Überprüfung der grünen COVID-19-Zertifizierungen müssen durchgeführt werden, bevor das Personal die Räumlichkeiten betritt, in denen die Dienstleistung erbracht wird.

Unserer Meinung nach bedeutet diese Haltung des Staates einen bewussten Wunsch, die Arbeiter im Schulbereich zu bestrafen, und es stellt sich die Frage: Gilt dies auch für Arbeiter, die dem Gesetzesdekret 127/2021 unterliegen? Großartige Regierung, großartige Minister, einfach würdig ...

Hier ist die FAQ:


Verwaltung des grünen Passes

Wann sollte die Gültigkeit der grünen Zertifizierung des Schulpersonals überprüft werden? (Aktualisierung 04. Oktober 2021)

Die Kunst. 9-ter des Gesetzesdekrets vom 22. April 2021, n. 52 sieht die Verpflichtung für alle Schulmitarbeiter des nationalen Bildungssystems vor, die grüne COVID-19-Zertifizierung zu besitzen und vorzuweisen.

Die Verifizierung grüner Zertifizierungen erfolgt mit der App „VerificationC19“ oder mit der vereinfachten Methode, die im Bildungsinformationssystem (SIDI) zur Verfügung gestellt wird.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 13 Absatz 8 des Ministerpräsidentenerlasses vom 17. Juni 2021, eingeführt durch den Ministerpräsidentenerlass vom 10. September 2021, stellt klar, dass diese Überprüfung täglich "vor dem Betreten des betreffenden Personals zu dem Büro, in dem es arbeitet" erfolgt. . Ebenso die Anmerkung MI 9. September 2021, n. 953, Punkt I, sieht vor, dass die Überprüfung des Besitzes der grünen COVID-19-Zertifizierungen „täglich und vor dem Betreten des Betriebsgeländes durch das Personal“ durchgeführt wird.

Angesichts der vorgenannten Bestimmungen wird darauf hingewiesen, dass die Verifizierungsvorgänge der grünen COVID-19-Zertifizierungen vor dem Zugang des Personals zu den Räumlichkeiten, in denen die Dienstleistung erbracht wird, durchgeführt werden müssen und währenddessen nicht wiederholt werden dürfen . Für den Fall, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt des Zugangs zum Büro "gültig" ist, kann der Mitarbeiter daher regelmäßig zugreifen und seine / ihre Tätigkeit bis zum Ende des Arbeitstages ausüben.


Quelle: www.earning.it

Corvelva

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