Impfpflicht: Antrag auf Nachweis in Schulen im 6-16-Jahre-Bereich

Impfpflicht: Antrag auf Nachweis in Schulen im 6-16-Jahre-Bereich

Viele besorgte Eltern schreiben uns, um zu verstehen, wie man sich bei der im Gesetz 119/2017 verankerten Impfpflicht verhalten soll: Mit diesem Artikel wollen wir diese Regel verdeutlichen.

Die vorgesehene Impfpflicht für 10 Impfungen (9 für Geborene bis 2016) umfasst hinsichtlich des Sanktionsaspekts den Altersbereich 0-16, die Erpressung des Schulausschlusses gilt jedoch nur für Vorschulen, d.h. Kindergarten und Mütter.

Tatsächlich ab der Grundschule Der Schulbesuch ist in jedem Fall gewährleistet, wie deutlich ersichtlich und aus der Lesart des Artikels 3 bis des Gesetzes 119/2017 nicht zu interpretieren ist. Wir melden den betreffenden Artikel, insbesondere Absatz 5:

„Bei Bildungsdienstleistungen für Kleinkinder und Vorschulen, einschließlich nicht gleichberechtigter privater, führt die Nichteinreichung der in Absatz 3 genannten Unterlagen innerhalb der festgelegten Fristen zum Erlöschen der Immatrikulation. ** Bei den anderen Bildungsabschlüssen und den regionalen Berufsbildungszentren führt die nicht fristgerechte Vorlage der in Absatz 3 genannten Unterlagen weder zum Verfall der Immatrikulation noch zur Verhinderung der Prüfungsteilnahme **.

Die Schule muss der Referenz-ASL bis zum 10. März eines jeden Jahres die Liste der im Folgejahr eingeschriebenen Schüler zusenden, wonach die ASL der Schule am Ende der Kontrollen die Fächer mitteilt, die nicht auf dem neuesten Stand der Impfungen sind und schließlich ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verpflichtet, bei den Eltern der betroffenen Minderjährigen eine dokumentarische Integration, dh die erforderlichen Unterlagen oder den formellen Antrag auf einen Impftermin beim ASL zu erbitten.

ACHTUNG: eventuelle Anfragen der Schule zum Impfstatus des Minderjährigen, obwohl es auch im Hinblick auf den Datenschutz gesetzlich geregelt ist, es darf und kann nicht als verpflichtend angesehen werden. Auch wenn nichts geliefert wird, beschränkt sich die Schule darauf, dies der ASL nur für ihre späteren Verpflichtungen mitzuteilen, es können jedoch keine weiteren Auswirkungen auf den Schulbesuch oder die Einschreibung entstehen.

Hinweis Für diejenigen, die dies noch nicht getan haben, empfehlen wir Ihnen, auf jede per Einschreiben zugestellte Mitteilung des ASL zu antworten und einen aktiven Widerspruch gegen Impfungen einzuleiten, unabhängig vom Impfstatus oder Schulbesuch oder nicht.

Da der Zugang zur Schule im Bereich 6-16 Jahre nicht verwehrt werden kann, macht es unserer Meinung nach keinen Sinn, auf Anfragen von Schulen mit der Vorlage einer Selbstbescheinigung zu reagieren, noch ist es ratsam, andernfalls einen Impftermin beim ASL zu beantragen es ist Ihre Absicht, Impfungen durchzuführen, da in der Pflichtschule, wie wir wiederholen, Minderjährige nicht vom Besuch ausgeschlossen werden können.

Auch wenn Ihre Kinder teilweise geimpft sind, können Sie entscheiden, nichts herauszugeben, indem Sie einfach der Schule mitteilen, dass Sie es vorziehen, sich direkt an die zuständige ASL zu wenden und bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln.

Für den Fall, dass ein Schulleiter an seinen Forderungen festhält, empfehlen wir Ihnen, eine Kopie des Gesetzes auszudrucken und ihm vorzuzeigen. Um zu helfen und zu unterstützen, haben wir das PDF des Gesetzes 119/2017 mit hervorgehobenem Art. 3 bis Absatz 5 und ein vorgedruckter Text (veränderbar und anpassbar) für alle, die zwar keine Impfdokumente liefern wollen, aber ihre Gründe schriftlich darlegen und auf die Kritikalität der Privatsphäre hinweisen möchten.

Wir glauben, dass die Entscheidung, nichts zu liefern, in der Altersgruppe 6/16 verständlich und in der Tat konsequent ist für diejenigen, die sich entscheiden, einen Widerspruch gegen die Gesundheitspflichten auszuüben.

Vielen Dank, Corvelva-Mitarbeiter


Material zum Herunterladen

Brief für Schulleiter im Alter von 6-16 Jahren (Word-Format)

Brief für Schulleiter im Alter von 6-16 Jahren (PDF-Format)

Gesetz 119/2017 mit hervorgehobener Art. 3bis, Absatz 5

Corvelva

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