Tar Lazio: für Allgemeinärzte «Impfpflicht»

Tar Lazio: für Allgemeinärzte «Impfpflicht»

Der Hausarzt kann die Durchführung von Grippeschutzimpfungen nicht ablehnen. Wort des Regionalverwaltungsgerichts von Latium (Satz Nr. 8123/2013 vom 6. September), in dem die Berufung eines Arztes aus Bergamo zurückgewiesen wurde, an den die ASL die Fortsetzung des Wahlkampfs angeordnet hatte. Ein wichtiges Thema, das von den Richtern analysiert wurde, da es die Behandlungsfreiheit und die Verantwortung des Hausarztes betrifft.

Im vorliegenden Fall übten die Sanitäter zur Vermeidung von Sanktionen die Impfungen aus, schlugen jedoch gleichzeitig rechtliche Schritte vor, in denen sie glaubten, dass die Tatsache, dass das Unternehmen und nicht der weiße Kittel entscheiden, den Arzt zum bloßen Vollstrecker eines von der Kommission festgelegten therapeutischen Verhaltens macht Unternehmen, von der gesundheitlichen Beurteilung ausgeschlossen, sowohl hinsichtlich der Art des einzusetzenden Arzneimittels als auch hinsichtlich der Möglichkeit, aus medizinischer Sicht mit der Impfung fortzufahren. Dies würde zu einer Einschränkung und Konditionierung der therapeutischen Auswahl führen, da der Arzt diejenigen Verhaltensweisen ausschließen muss, die zwar aus wissenschaftlicher Sicht anerkannt sind, aber mit "den programmierten Ausgaben" unvereinbar sind. All dies würde im Gegensatz zur Kunst stehen. 33 Abs. 1 der Verfassung sowie mit den Grundsätzen des Kodex für medizinische Ethik, der diese Verfassungsregel anwendet: eine Beschränkung des Gesundheitsschutzes. Zusammenfassend bezweckten die Beschwerden des Beschwerdeführers, die berufliche Tätigkeit des Angehörigen der Gesundheitsberufe vor Pflichten zu schützen, die sein besonderes Wesen vereiteln könnten.

Die These wurde vom Tar abgelehnt, wonach nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Tätigkeit des Angehörigen der Gesundheitsberufe am Patienten durch andere Aufgaben beeinträchtigt wird, die innerhalb der Gesundheitsorganisation ausgeführt werden können und die von Hausärzten zur Abhilfe des Patienten in Anspruch genommen werden können Ausbreitung ansteckender Formen, die sich wahrscheinlich in der Bevölkerung ausbreiten. Das geplante Ausgabenniveau, so die Richter, würde mit der Häufigkeit der Ausgaben im Zusammenhang mit den täglichen Diagnose - und Behandlungstätigkeiten zusammenhängen und könne nicht auf die Verabreichung von Impfstoffen im Rahmen von Kampagnen ausgedehnt werden, die mit standardisierten Vorbereitungen und Verabreichungsmethoden durchgeführt werden, die von der Kommission organisiert werden Unternehmen.

Text des Urteils

Corvelva

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