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Gilt Artikel 21 der italienischen Verfassung für ByoBlu?

Gilt Artikel 21 der italienischen Verfassung für ByoBlu?

Artikel 21 der italienischen Verfassung: "Jeder hat das Recht, seine Gedanken frei mit Worten, Schriften und anderen Verbreitungsmitteln auszudrücken. Die Presse kann keinen Genehmigungen oder Tadel unterliegen."

Für ByoBlu werden nicht viele Worte benötigt, sondern Pragmatismus. Wir haben wie jedes Jahr 500 € für kostenlose Informationen gespendet und diese für ByoBlu vorgesehen.

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