Kroatien

Kroatien

WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen bieten eine Momentaufnahme der europäischen Situation im September 2023. Bitte beachten Sie, dass es für spezifischere und aktuellere Informationen zu einem einzelnen Land ratsam ist, sich an die lokalen Organisationen zu wenden.

Impfrichtlinien

In Kroatien besteht eine Impfpflicht gegen 11 (elf) Krankheiten:

  1. Differit
  2. Haemophilus influenzae Typ B
  3. Epatit B.
  4. Masern
  5. Parotit
  6. Keuchhusten
  7. Polio
  8. Rosolie
  9. Tetano
  10. Tuberkulose
  11. Pneumokokken

Bei allen Auffrischungsimpfungen beläuft sich die Vollimmunisierung auf etwa 30 Impfungen. Die HPV-Impfung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen und beworben.

Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder nicht zu impfen, können für jede Verweigerung mit einer Geldstrafe von bis zu 230 Euro belegt werden und riskieren manchmal eine Gefängnisstrafe. Eltern wird empfohlen, sich vor Gericht mit einem Epidemiologen beraten zu lassen. Darüber hinaus ermitteln die Sozialämter, verhindert durch die Gesundheitsbehörden, gegen die Eltern, weil sie Minderjährige ausgesetzt haben.

Das Gesetz sieht vier medizinische Befreiungen vor, die jedoch äußerst schwer zu erhalten sind:

  • ein fieberhafter Infekt zum Zeitpunkt der Untersuchung (vorübergehende Befreiung)
  • Geschwächtes Immunsystem (HIV, Krebs…)
  • bestätigte Allergie gegen Impfstoffbestandteile
  • Unerwünschtes Ereignis, nachgewiesen durch eine frühere Impfung

Vor der Impfung werden keine Allergietests auf die verschiedenen Bestandteile des Impfstoffs durchgeführt.


Schule

In Kroatien können ungeimpfte Kinder keine Kindergärten, Vorschulen und Vorschulen besuchen, sie können jedoch die Grundschule besuchen, da diese als Pflichtschulbildung gilt.


Homeschooling

Derzeit ist Homeschooling für Bürger nicht gestattet, außer bei Schülern mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

In Kroatien werden Nebenwirkungen meist geleugnet und nicht gemeldet. Es gibt kein Gesetz oder einen Entschädigungsfonds, und die meisten Eltern entscheiden sich dafür, nicht zu klagen.

In Kroatien gibt es eine Verordnung zur Pharmakovigilanz, die die Identifizierung, Bewertung, das Verständnis und die Vorbeugung von Nebenwirkungen eines Arzneimittels sowie die im Falle solcher Reaktionen zu ergreifenden Maßnahmen vorsieht. Die Meldung von Nebenwirkungen ist obligatorisch. Im Falle einer unerwünschten Reaktion auf einen Impfstoff sollte diese sowohl der Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (im Folgenden: Agentur) als auch dem Kroatischen Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (im Folgenden: CNIPH) gemeldet werden.

Ein medizinisches Fachpersonal muss jede vermutete Nebenwirkung eines in der Republik Kroatien vermarkteten Impfstoffs der Agentur und dem CNIPH melden.

Das medizinische Fachpersonal muss der Agentur und dem CNIPH innerhalb von 30 Tagen, nachdem es davon Kenntnis erlangt hat, schwerwiegende Nebenwirkungen von Impfstoffen melden und gegebenenfalls anschließend Folgeberichte einreichen. Im Falle schwerwiegender Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang müssen diese innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden telefonisch gemeldet werden.

Angehörige der Gesundheitsberufe sind verpflichtet, alle Nebenwirkungen von Impfstoffen zu melden, unabhängig von ihrer Schwere oder Vorhersehbarkeit, aber in Wirklichkeit ist dies nicht der Fall.


Lokale Organisationen setzen sich für Wahlfreiheit im therapeutischen Bereich ein

  • Građanska inicijativa Cijepljenje - pravo izbora


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Danke EFVV dafür, dass Sie uns die ersten Informationen zur europäischen Situation geliefert haben.

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