Finnland

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WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen bieten eine Momentaufnahme der europäischen Situation im September 2023. Bitte beachten Sie, dass es für spezifischere und aktuellere Informationen zu einem einzelnen Land ratsam ist, sich an die lokalen Organisationen zu wenden.

Impfrichtlinien

Die aktuelle Impfpolitik in Finnland sieht keine Impfpflicht vor, Eltern stehen jedoch unter großem Druck, das Impfprogramm abzuschließen. In Kindertagesstätten werden sie manchmal als verantwortungslos bezeichnet, wenn sie ihre Kinder nicht impfen lassen.


Schule

In Finnland können ungeimpfte Kinder jeden Kindergarten und jede Stufe besuchen.


Homeschooling

Mit dem neuen Gesetz zur Schulpflicht (1214/2020) wurde das Bildungsalter von 17 auf 18 Jahre angehoben. Die Ausbildung beginnt im Alter von sieben Jahren, was sich nicht geändert hat. Die Bestimmungen zur Schulpflicht wurden vom Grundschulgesetz (628/1998) in das Schulpflichtgesetz (214/2020) übertragen. Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Definitionen von Grundbildung: die Klassen 1 bis 9 im Grundbildungsgesetz und die Klassen 1 bis 12 im Schulpflichtgesetz und der Verfassung.

Das aktuelle Grundbildungsgesetz 628/1998 ist in Bezug auf den häuslichen Unterricht mäßig. § 26 Abs. 3 sieht vor, dass die örtliche Behörde, in der der Schüler wohnt, seine Fortschritte überwachen muss. Dies steht im Einklang mit dem übergeordneten Status der Verfassung. Eltern haben das Recht, ihre Bildung zu organisieren, und die Gemeinde ist nicht befugt, eine Aufsicht vorzuschreiben; das Verfahren muss gleichberechtigt vereinbart werden.

In der neuen Verfassung 731/1999, die am 1. März 2000 in Kraft trat, wird häuslicher Unterricht nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Die Travaux Préparatoires sagen jedoch, dass dies nicht die Absicht zeige, die Position des Homeschoolings zu ändern. Gemäß Abschnitt 16, Unterabschnitt 1 der Verfassung „hat jeder das Recht auf kostenlose Grundbildung.“ Die Bestimmungen zur Schulpflicht, zu der auch der Heimunterricht gehört, sind im Grundschulgesetz, Abschnitt 26, Unterabschnitt 1, festgelegt, in dem es heißt: „Ein Kind im schulpflichtigen Alter muss … andernfalls die entsprechenden Kenntnisse für das Grundbildungsprogramm erwerben.“ ".

Das Schulpflichtgesetz legt fest, dass es in der Verantwortung des Vormunds liegt, dafür zu sorgen, dass die Schulpflicht erfüllt wird. Homeschooling ist von K bis 12 ausdrücklich legal. Das Grundbildungsgesetz sieht vor, dass, wenn ein Kind im schulpflichtigen Alter nicht an der Bildung nach dem Grundbildungsgesetz teilnimmt, die örtliche Behörde am Wohnort des Schülers dessen Fortschritte überwachen muss. Das National Board of Education hat unverbindliche Richtlinien bereitgestellt (im Folgenden die NBE-Richtlinien 2010, aktualisiert 2021).

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

Unerwünschte Ereignisse bei Impfungen können gemeldet werden Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt.


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Danke EFVV dafür, dass Sie uns die ersten Informationen zur europäischen Situation geliefert haben.

Verpflichtungen in Europa

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